Netzanschluss

Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen:
Allgemeine Bedingungen (NAV):

Der Netzbetreiber Elektrizitätswerk Max Peißker ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbendingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des E-Werk Max Peißker aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

Niederspannungsanschlussverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)

Technische Mindestanforderungen:

Wir weisen darauf hin, das elektrische Anlagen, unter Einhaltung der VDE-Bestimmungen und der technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu errichten sind.

– § 29 Abs. 1 Satz 1 NAV
Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 EnWG