Netzentgelte
Die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die für das E-Werk Max Peißker von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz des E-Werk Max Peißker umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2009 angewandt und jährlich entsprechend den Vorgaben der ARegV angepasst.
Historische Netzentgelte:
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2022
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2021
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2020
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2019
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2018
- Netzentgelte – gültig ab 01.01.2017
- Netzentgelte – gültig ab 01.01.2016
- Mess- und Abrechnungspreise – gültig ab 01.01.2016
- Netzentgelte – gültig ab 01.01.2015
Netzzugang
– § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
– § 15 Abs. 4 StromNZV
Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität, Übertragungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.