Festlegung des Grundversorgers:
Das E-Werk Max Peißker hat als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung gemäß §36 (2) EnWG zum 01.07.2006 einen Grundversorger Strom festgestellt.
In der Stromversorgung werden zum Stichtag die meisten Haushaltskunden im Sinne von §63 Nr. 22 jeweils vom integrierten Vertrieb des E-Werk Max Peißker versorgt. Dieser wird somit die Aufgaben des Grundversorgers im Netzgebiet übernehmen.
Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung:
Das E-Werk Max Peißker bietet die Grund- und die Ersatzversorgung für Strom zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an. Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie in der jeweils gültigen Fassung.