Musterverträge

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Das E-Werk Max Peissker macht durch die öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von Ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung die geltende Rechtslage zu verlangen.

Vom Tag der Veröffentlichung an, werden die NAV (die am 08.11.2006 in Kraft getreten sind) Bestandteil aller mit dem E-Werk Max Peissker bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung.

Musterverträge Strom:

Netzanschlussvertrag für nicht leistungsgemessene Anschlussnehmer (PDF, 25 KB)